Quelle: Wochenblatt.de
Der Unfall, den Kreisbrandrat Thomas Loibl während einer Blaulichtfahrt vor eineinhalb Wochen auf der Wochenblatt-Kreuzung gebaut hat, er könnte jetzt unangenehme Folgen für den Feuerwehr-Chef haben. Jetzt ermittelt die Polizei in dem Fall. Die Frage, die sich stellt:
War Loibl zu Recht mit Blaulicht unterwegs?
Loibl war mit eingeschaltetem Blaulicht und mit Signalhorn am Samstagabend, 26. März, bei Rot in die Kreuzung beim Wochenblatt-Gebäude eingefahren. Ein 20-Jähriger, der Grün hatte, konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen und rammte den BMW des Rottenburgers.
Der Blaulicht-Unfall sorgte in Feuerwehrkreisen für Gesprächsstoff. Die Frage war, ob seine Anwesenheit bei dem Einsatz, zu dem er unterwegs war, erforderlich war – und ob er überhaupt alarmiert worden war.
Denn bei dem Einsatz handelte es sich um einen „ganz normalen“ Unfall, bei dem die Feuerwehr nur für die Absicherung der Unfallstelle und die Säuberung der Fahrbahn eingesetzt worden war.
Eigentlich nichts, wofür es einen Führungsdienstgrad braucht.
War also Loibl irrtümlich von der Integrierten Leitstelle Landshut (ILS) alarmiert worden?
Dazu Maximilian Karl, Leiter der ILS: „Detaillierte Auskünfte zu dem Fall kann ich nicht geben, da es sich hier um ein laufendes Verfahren handelt.“ Er könne nur so viel zu der Sache sagen, dass es keinen Fehlalarm gegeben habe. Wer wann zu dem Unfall gerufen worden sei, diese Daten habe man der Polizei übermittelt.
Kein Fehlalarm? Genau davon hatte doch die Feuerwehr Bodenkirchen berichtet. Auf ihrer Homepage war nach dem Einsatz zu lesen, dass sie gegen 19.47 Uhr „irrtümlicherweise“ von der ILS per SMS verständigt worden sei.
Soll heißen: Wenn jemand aufgrund einer solchen SMS mit Blaulicht – also ohne Alarmierung – zu einem Einsatz fährt und einen Unfall verschuldet, dann hätte das juristische Folgen.
Möglicherweise ist er gar nicht von der ILS im Rahmen der Alarmierungskette gerufen worden, sondern hat über Funk von dem Unfall erfahren und dann entschieden, mit Blaulicht zu dem Einsatz zu fahren.
Bei einer etwaigen juristischen Auseinandersetzung könnte das eine Rolle spielen.
„Lediglich Polizeibeamte können selbst entscheiden, ob sie mit Blaulicht fahren.“
Sprecher der Polizei, Stefan Scheibenzuber
Bei Rettungskräften wie denen der Feuerwehr müsse eine Alarmierung vorliegen. „Alles steht und fällt damit“, so Scheibenzuber.
Ob es diese Alarmierung in Loibls Fall gegeben hat, wird jetzt geprüft. Sollte das nicht der Fall sein, dann handelt es sich um einen Rotlichtverstoß, nachdem es auch noch einen Unfall gegeben hat. „Das kann dann richtig teuer werden“, so Scheibenzuber.
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