Sachsen-Anhalt: Wilde Verfolgungsjagd endet in Esperstedt – 2 Polizisten verletzt

Wie der MDR meldete, gab es in Sachsen-Anhalt und Nordthüringen eine wilde Verfolgungsjagd.
Die Hatz begann in Harzgerode. Dort sollte ein 50 Jähriger von der Polizei kontrolliert werden. Über die Stationen Mansfeld, Lutherstadt-Eisleben ging es bis nach Esperstedt einem Ortsteil der Stadt Bad Frankenhausen. Continue reading

Darmstadt: Zwei Streifenwagen kollidieren bei Einsatzfahrt

Zwei Polizeiwagen sind in der Nacht zu Samstag bei einer von einem Fehlalarm ausgelösten Einsatzfahrt in Darmstadt ineinandergerast.

Die Autos stießen gegen 2.20 Uhr an einer Kreuzung nahe der Innenstadt zusammen, die sie aus verschiedenen Richtungen angefahren hatten. Wie es im Polizeibericht heißt, überschlug sich einer der Wagen und wurde gegen eine Stromverteilerkasten geschleudert. Continue reading

Heidelberg: Streifenwagen der Polizei in Unfall verwickelt

Zu einem Unfall zwischen einen Streifenwagen und einem 31-jährigen Pkw-Fahrer ist es gestern Morgen in Heidelberg gekommen. Wie die Polizei mitteilte, stießen die beiden Fahrzeuge gegen 6.45 Uhr an der Kreuzung Römerstraße/Hebelstraße zusammen. Nach Angaben beider Fahrer soll die Ampel für beide Grün gezeigt haben.

Quelle: Morgenweb.de




Einsatzfahrten – programmiertes Risiko durch Feuerwehr-Führerschein?

Seit dem 30.08.2011 ist nach Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch in Sachsen der sogenannte Feuerwehr-Führerschein eingeführt. Der Wortlaut der gesetzlichen Regelung zum Feuerwehr-Führerschein ist hier nachzulesen.

Demnach kann Angehörigen von freiwilligen Feuerwehren, welche Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw) sind, eine Fahrberechtigung zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer Gesamtmasse von 7,5 Tonnen (sofern diese nicht überstiegen wird) erteilt werden.

Der Landesverband Sächsischer Fahrlehrer bemängelt, dass in den Einsatzfahrzeugen keine doppelte Pedalerie eingebaut ist, mit deren Hilfe der Einweiser notfalls in das Fahrgeschehen eingreifen könnte.

Rainer Runge von der Gebietsverkehrswacht Torgau-Oschatz und ehemals langjähriger Leiter der Fahrerlaubnisbehörde:

„Ich würde niemals einem Feuerwehrmann empfehlen, mit der Fahrerlaubnis-Klasse B ein solch schweres Fahrzeug zu führen. Meiner Meinung nach muss ein ordentlicher Lkw-Führerschein vorliegen. Wer über keinen Lkw-Führerschein verfügt, sollte die Finger davon lassen.“

Wer vor Einführung der Führerscheinklasse B den Führerschein machte, durfte ohnehin Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von bis zu 7,49t bewegen. Das ging dann vom Umzugs-LKW bis eben zum Feuerwehrfahrzeug im Größenbereich TSF-W oder LF8.

Natürlich – und so ist es in den meisten Hilfsorganisationen geregelt – wird kein Feuerwehr-Führerschein-Neuling sofort nach der Einweisung in das kalte Wasser einer Einsatzfahrt geworfen werden. Er wird zunächst über Bewegungsfahrten das nötige Know-how und die Gewöhnung an die Abmessungen erwerben, bevor er das Fahrzeug im Einsatz bewegen wird.

Der Betreffende muss entsprechend eingewiesen werden.

Ihm sind vor der ersten Einsatzfahrt die Besonderheiten der Einsatzfahrzeuge zu vermitteln.

Die Fahrlehrer-Vereinigung führt in einer Stellungnahme aus:

Als der Gesetzgeber bei der Einführung der neuen Führerscheinklassen die Klasse B auf 3,5 Tonnen senkte, folgte er einer europäischen Richtlinie, die ohnehin in der ehemaligen DDR seit 1977 Gültigkeit hatte. Allerdings gab es damals noch genügend Angehörige der freiwilligen Feuerwehren, die im Besitz der Klasse C waren. Es wäre jedoch zu einfach, zu sagen, wir erhöhen für die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr einfach die Begrenzung.

Mit der Absenkung der Führerscheinklasse auf 3,5 Tonnen wurden auch die Ausbildungsinhalte, betreffs des Führens größerer Fahrzeuge verändert. Wir müssen daher sehr genau nach den Unterschieden beim Führen der jeweiligen Fahrzeuge fragen.“ Das Ansinnen des Landesverbandes Sächsischer Fahrlehrer sei es, der Angelegenheit mit möglichst viel Sicherheit zu begegnen:

Der Erwerb einer ordentlichen Fahrerlaubnis wäre für alle die beste Lösung”.

Böse ist, wer Böses denkt, aber in diesem Zusammenhang drängt sich doch durchaus der Gedanke auf, dass die Fahrlehrer ein wirtschaftliches Interesse haben könnten. Die hohen Kosten für den Erwerb der Führerscheinklassen C und CE und der damit zusammenhängende “Verlust” möglicher Fahrer hat ja zur Einführung des Feuerwehr-Führerscheins geführt – und letztlich zum Verlust der Feuerwehrleute als Fahrschüler.

Wie ist es bei euch geregelt? Habt Ihr bereits Einweisungen für den Feuerwehr-Führerschein gemacht? Wir freuen uns auf Euer Feedback.

Quelle: Torgauer Zeitung, eigene Recherchen



Nürnberg: Streifenwagen gerät auf Einsatzfahrt zwischen die Fronten

Am Samstag morgen fuhren zwei Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte mit ihrem Streifenwagen gegen 05:00 Uhr zu einem Unterstützungseinsatz in einer Diskothek im Nürnberger Stadtteil Gostenhof.

Die beiden Beamten hatten während ihrer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet und wollten dabei zwischen einem an einer Ampel wartenden VW-Bus und einem daneben stehenden Taxi hindurch fahren. Die beiden wartenden Fahrzeuge schafften jedoch nicht genug freie Bahn, so dass der Streifenwagen beide Fahrzeuge streifte.

Zum Unfallzeitpunkt hatten auch noch weitere Einsatzfahrzeuge diesen Kreuzungsbereich überquert. Auch sie hatten bei Ihrer Einsatzfahrt Blaulicht und Martinshorn eingeschaltet. Bei dem Verkehrsunfall wurde niemand verletzt. Es entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 8.000 Euro.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken, eigene Recherche