Ein netter Artikel über die Arbeit des Rettungsdienst zwischen den Einsätzen ist mir heute untergekommen:
Ein paar Auszüge für die Einsatzfahrer unter Euch:
„Das Blaulicht und das Martinshorn schreibt uns übrigens der Gesetzgeber vor. Wir müssen sowohl Horn als auch Licht bei einer Einsatzfahrt einschalten.“ Das gelte auch nachts. Stört das nicht die Anlieger? „Aus Rücksicht auf die Anlieger wird oft nachts das Horn ausgeschaltet. Man fährt übrigens nachts auch meist langsamer, wegen des eventuellen Wildwechsels.“
Leider wurde dabei nicht erwähnt, dass im Falle eines Unfalls die Haftung beim Fahrer liegt.
„Einige Menschen beneiden uns darum, wenn wir mit Blaulicht fahren: Klar dürfen wir auch bei rot über die Ampel oder Geschwindigkeitsbegrenzungen missachten: Aber ich fahre nur so schnell, wie es die Situation erlaubt“, so der Rettungsassistent.
Der komplette Artikel in den Westfälischen Nachrichten.